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   VG Cottbus, 01.03.2007 - 2 L 52/07   

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https://dejure.org/2007,21626
VG Cottbus, 01.03.2007 - 2 L 52/07 (https://dejure.org/2007,21626)
VG Cottbus, Entscheidung vom 01.03.2007 - 2 L 52/07 (https://dejure.org/2007,21626)
VG Cottbus, Entscheidung vom 01. März 2007 - 2 L 52/07 (https://dejure.org/2007,21626)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Erteilung einer Genehmigung zur Durchführung einer Versammlung auf der Parkfläche vor dem Haupteingang zur Gräberstätte "Waldfriedhof Halbe"; Erlass einer einstweiligen Anordnung in Form der Regelung eines vorläufigen Zustandes in Bezug auf ein streitiges ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Verwaltungsgericht Cottbus (Pressemitteilung)

    Eilantrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für eine Versammlung vor dem Waldfriedhof in Halbe erfolglos

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine Versammlung vor dem Waldfriedhof - Gräberstätten-Versammlungsgesetz beschränkt zulässiger Weise das Versammlungsrecht

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus VG Cottbus, 01.03.2007 - 2 L 52/07
    Sie gilt als unmittelbarster Ausdruck der menschlichen Persönlichkeit und als eines der vornehmsten Menschenrechte überhaupt, welches für eine freiheitliche demokratische Staatsordnung konstituierend ist; denn sie erst ermöglicht die ständige geistige Auseinandersetzung und den Kampf der Meinungen als Lebenselement dieser Staatsform (vgl. BVerfGE 7, 198 (208); 12, 113 (125); 20, 56 (97); 42, 163 (169)).

    Wie auch der Bundesminister des Innern zutreffend ausgeführt hat, gilt vielmehr das gleiche wie bei der Meinungsfreiheit, die nach dem Verfassungswortlaut zwar ihre Schranken in den Grenzen der allgemeinen Gesetze findet, deren Reichweite aber nicht beliebig durch einfache Gesetze relativiert werden darf (dazu grundlegend BVerfGE 7, 198 (207f); vgl. ferner BVerfGE 7, 377 (404)).

  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf

    Auszug aus VG Cottbus, 01.03.2007 - 2 L 52/07
    Ihm gebührt in einem freiheitlichen Staatswesen ein besonderer Rang (vgl. BVerfG, Beschluss v. 14. Mai 1985 - 1 BvR 233, 341/81 -, BVerfGE 69, 315, 343 ff.).
  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus VG Cottbus, 01.03.2007 - 2 L 52/07
    Wie auch der Bundesminister des Innern zutreffend ausgeführt hat, gilt vielmehr das gleiche wie bei der Meinungsfreiheit, die nach dem Verfassungswortlaut zwar ihre Schranken in den Grenzen der allgemeinen Gesetze findet, deren Reichweite aber nicht beliebig durch einfache Gesetze relativiert werden darf (dazu grundlegend BVerfGE 7, 198 (207f); vgl. ferner BVerfGE 7, 377 (404)).
  • BVerfG, 23.06.2004 - 1 BvQ 19/04

    Inhaltsbezogenes Versammlungsverbot

    Auszug aus VG Cottbus, 01.03.2007 - 2 L 52/07
    Dieses Rechtsgut muss in der Rechtsordnung allgemein und damit unabhängig davon geschützt sein, ob es durch Meinungsäußerungen oder auf andere Weise verletzt werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2004 - 1 BvQ 19/04 -, NJW 2004, 2814 m.w.N.).
  • BVerfG, 25.01.1961 - 1 BvR 9/57

    Richard Schmid ./. DER SPIEGEL

    Auszug aus VG Cottbus, 01.03.2007 - 2 L 52/07
    Sie gilt als unmittelbarster Ausdruck der menschlichen Persönlichkeit und als eines der vornehmsten Menschenrechte überhaupt, welches für eine freiheitliche demokratische Staatsordnung konstituierend ist; denn sie erst ermöglicht die ständige geistige Auseinandersetzung und den Kampf der Meinungen als Lebenselement dieser Staatsform (vgl. BVerfGE 7, 198 (208); 12, 113 (125); 20, 56 (97); 42, 163 (169)).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.11.2005 - 1 S 118.05

    Versammlung in Halbe am 12. November 2005

    Auszug aus VG Cottbus, 01.03.2007 - 2 L 52/07
    Die räumliche Nähe zu der Gräberstätte kann bewirken, dass auch ein Ort außerhalb der Gräberstätte mit deren Widmungszweck, in dem - wie dargelegt - auch das Persönlichkeitsrecht der Verstorbenen und damit deren Würde zum Ausdruck gebracht wird, belastet ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. November 2005 - 1 S 118.05 -, Seite 14 des Beschlussabdrucks; zu der Frage der Benutzung von Lautsprechern und Megaphonen).
  • OVG Brandenburg, 17.06.2005 - 4 B 98/05

    Beschwerde gegen eine Auflage bei der Durchführung einer Versammlung; Wirksamkeit

    Auszug aus VG Cottbus, 01.03.2007 - 2 L 52/07
    Schließlich ist dem vom Antragsteller angeführten Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Brandenburg vom 17. Juni 2005 (4 B 98/05) gerade nicht zu entnehmen, dass das Oberverwaltungsgericht die Verfassungswidrigkeit des seinerzeit für die Entscheidung maßgeblichen GräbG-AGBbg (oder des Gedenkstättenschutzgesetzes) festgestellt hätte.
  • VG Aachen, 26.02.2009 - 7 L 84/09

    Friedhofsrechtliche Erlaubnis für ein sogenanntes Heldengedenken auf einem

    vgl. zu einem ähnlich gelagerten Fall auch: VG Cottbus, Beschluss vom 1. März 2007 - 2 L 52/07 -, juris.
  • VG Frankfurt/Oder, 29.04.2009 - 6 K 23/06

    Fortsetzungsfeststellungsklage gegen Auflage bei Versammlung

    Das VG Cottbus lehnte mit Beschluss vom 1. März 2007 (Az.: 2 L 52/07) den Antrag des Klägers ab, den Beklagten im Wege einer einstweiligen Anordnung zur Genehmigung der Durchführung der Versammlung auf der Park- und Wendefläche vor dem Haupteingang zur Gräberstätte "Waldfriedhof Halbe" zu verpflichten.
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